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Informationen aus der Verwaltung Wichtige Information zur neuen Grundsteuer Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuer-Reform in Kraft. Die Erklärungen dazu wurden mittlerweile größtenteils abgegeben und die Finanzämter haben die Bescheide über die Grundsteuermessbeträge an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versandt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die in den Finanzamts bescheiden ausgewiesenen Beträge nicht die Grundsteuer ist, die ab 2025 zu bezahlen ist. Die Grundsteuer wird durch die Gemeinden festgesetzt. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich noch dieses Jahr den Bürgerinnen und Bürgern bekanntgegeben. Es ergibt sich folgende Rechnung: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes x Hebesatz der Gemeinde Beispiel: Messbetrag 100 x 345 % (derzeitiger Hebesatz) = 345 € Grundsteuer pro Jahr Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Hebesätze der Gemeinde Hohenau von derzeit 345 % für Grundsteuer A und B herabgesetzt werden müssen. Dies geschieht durch Erlass einer Hebesatzsatzung durch den Gemeinderat Hohenau bis Ende des Jahres 2024. Die Gemeinde Hohenau empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die Bescheide des Finanzamts schnellstmöglich und noch vor Inkrafttreten der Grundsteuer-Reform auf Richtigkeit (Grundstücks-/Wohnflächen, bebaut/ unbebaut, Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) zu überprüfen. In aller Regel existieren separate Aktenzeichen. Keinesfalls sollen Grün,-Wald- oder Ackerflächen zusammen mit der Erklärung für das Wohneigentum abgegeben werden. Dies führt zu falschen Bewertungen!!! Nur durch korrekte Grundsteuererklärungen, können falsche Grundsteuerbescheide und deren Vollzug vermieden werden. Berichtigungen können Sie jederzeit schriftlich beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Die Grundlagenbescheide können dann ggf. noch rückwirkend, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden. 10

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