Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, den 08. Oktober 2023 Am Sonntag, den 08. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Hier finden Sie alles Wissenswertes rund um diese Wahl. Wir möchten Sie nochmals dazu aufrufen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Egal ob am Wahlsonntag im Wahllokal oder bereits im Vorfeld mittels Briefwahl - Jede Stimme zählt und beeinflusst die Ergebnisse und die Zusammensetzung der jeweiligen Parlamente für die nächsten fünf Jahre. Einteilung der Wahllokale – Achtung Änderung! Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Anzahl an Briefwählern und der daher gesunkenen Anzahl an Urnenwähler, haben wir uns dazu entschlossen, die beiden Stimmbezirke/Wahllokale in Hohenau (Ehemals Stimmbezirk 001 und Stimmbezirk 003) zu einem Stimmbezirk zusammenzufassen. Dieser befindet sich in der Pausenhalle der Mittelschule Hohenau. Für Bürgerinnen und Bürger, welche in Vergangenheit im Stimmbezirk 002 (Turnhalle Schönbrunn a.Lusen) gewählt haben, bleibt alles unverändert. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie der amtlichen Wahlbenachrichtigung, welche Sie Mitte/ Ende September zugeschickt bekommen werden. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet und wie folgt eingeteilt: Stimmbezirk 001 - Pausenhalle der Mittelschule Hohenau, Schulstraße 9, 94545 Hohenau Stimmbezirk 002 - Turnhalle Schönbrunn a.Lusen, Schönbrunn a.Lusen 5, 94545 Hohenau Die drei Briefwahlbezirke befinden sich in Räumlichkeiten der Grundschule Hohenau. Diese sind am Sonntag, 08.10.2023 ab 15.00 Uhr über den Eingang der Sporthalle Hohenau zugänglich. Beantragung von Briefwahlunterlagen Zur Landtags- und Bezirkswahl 2023 können alle wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Hohenau, nach Erhalt der amtlichen Wahlbenachrichtigung (ca. Mitte/ Ende September 2023), ihre Unterlagen zur Briefwahl auf folgende Wege beantragen: • Online unter www.hohenau.de oder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung • Persönlich im Rathaus Hohenau (mit ausgefüllter Vollmacht - Rückseite der Wahlbenachrichtigung - für bis zu 4 weitere Personen möglich) • Rücksendung/Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung (Einwurf in den Briefkasten oder Rücksendung per Post) • Per Post oder Email (dazu sind ebenfalls alle Daten mitzuteilen, welche auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt sind. Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Stimmbezirk- und Wählerverzeichnisnummer. Daher ist es sinnvoller die Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an uns zurückzusenden.) • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Letzter Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr. Entgegennahme von Wahlbriefen Bitte geben Sie die Wahlbriefe bei Rücksendung mit der Post rechtzeitig auf. Es macht keinen Sinn, den Wahlbrief am Wahltag in einen Postbriefkasten zu werfen. Die Wahlbriefe können jederzeit persönlich im Rathaus oder in den Briefkästen des Rathauses Hohenau und der Gemeindekanzlei (Hinterglaseum) Schönbrunn a.Lusen eingeworfen werden. Diese Briefkästen werden am Wahltag um 18.00 Uhr noch mal entleert. 11
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