Freiflächen PV Anlage in Schönbrunnerhäuser – Entstehungshistorie Die erste Freiflächen PV-Anlage in der Gemeinde Hohenau wurde vor kurzem in Schönbrunnerhäuser direkt neben der Biogasanlage errichtet. Der Netzanschluss erfolgte in Hohenau über eine neu entstandene Leitung – aber beginnen wir von vorne und lassen Sie uns einen Blick auf die Entstehungshistorie der Anlage werfen: Zu Beginn der Legislaturperiode des aktuellen Gemeinderates setzte sich eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister intensiv mit der künftigen Energieversorgung und den Rahmenbedingungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auseinander. Daraus entstand ein Leitfaden in Form einer Checkliste, welche Kriterien wie Landschaftsverträglichkeit und Bürgerbeteiligung beinhaltet. Diese Checkliste wurde mehrheitlich vom Gemeinderat verabschiedet. Die konkrete Photovoltaikanlage durchlief anschließend den üblichen Genehmigungsprozess: • Antrag des Bauwerbers auf Aufstellung eines Bebauungsplans, Änderung des Flächennutzungsplans und Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet (Gemeinderatsbeschluss) • Antrag auf Ermittlung des Einspeisepunktes bei der Bayernwerk Netz GmbH • Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung (Gemeinderatsbeschluss) • Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse (Amtstafeln) • Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan); Erstellen der Abwägungsprotokolle zu den eingegangenen Stellungnahmen • Abwägungsbeschlüsse zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung (Gemeinderatsbeschluss) • Einarbeitung in die Planung • Erste Bürger- und Behördenbeteiligung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan); Erstellen der Abwägungsprotokolle zu den eingegangenen Stellungnahmen • Abwägungsbeschlüsse zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung (Gemeinderatsbeschluss) • Antrag der Gemeinde auf Herausnahme Landschaftsschutzgebiet; Entscheidung durch Kreisausschuss (Kreistagsbeschluss) • Einarbeitung in die Planung • Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (Gemeinderatsbeschluss) • Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (Gemeinderatsbeschluss) • Genehmigung Flächennutzungsplanänderung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (LRA FRG) • Wenn Genehmigung erteilt, werden Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht und somit rechtskräftig • Antrag auf Baugenehmigung erforderlich (im Regelfall erfolgt die Genehmigung im Freistellungsverfahren) • Baubeginn kann erfolgen • Verfahrensdauer (mindestens 1 Jahr einzuplanen) Der über einjährige Prozess sah an verschiedenen Stellen eine Bürgerbeteiligung vor und wurde um eine VorOrt Infoveranstaltung des Bauwerbers (Kriterium aus der Checkliste) ergänzt. Im Gemeinderat hat man sich mehrheitlich zur Errichtung der Anlage entschlossen, um die regionale Energieversorgung auszubauen und unsere Gemeinde für die Zukunft fit zu halten. 12
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