Informationen aus der Verwaltung Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser – Hinweis für Grundstücksbesitzer Die Gemeinde Hohenau weist darauf hin, dass jedes bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstück, für das ein Recht zum Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungsanlage besteht, herstellungsbeitragspflichtig ist. Derzeit gelten in der Gemeinde Hohenau folgende Beiträge: Wasser pro Quadratmeter Grundstücksfläche pro Quadratmeter Geschossfläche Abwasser pro Quadratmeter Grundstücksfläche pro Quadratmeter Geschossfläche 0,45 € 7,77 € In der Regel werden die Herstellungsbeiträge bei Neubauten bei Bezugsfertigkeit nach dem Eingabeplan abgerechnet. Sollten für bestimmte Bauvorhaben (Anbau Wintergarten, Einbau Dachgaupen wegen Ausbau Dachgeschoss, etc.) kein Eingabeplan vorliegen bzw. keine Meldung an die Gemeinde Hohenau erfolgt sein, werden die Beiträge nach Feststellung, zum Beispiel bei der jährlichen örtlichen Bauüberwachung, ermittelt und abgerechnet. 1,27 € 6,53 € 10
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