21

*** In einzelnen Gemeinden noch vorhandene Verordnungen, die das Verbrennen „innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ bisher noch zu bestimmten Zeiten zuließen, verlieren bereits kraft der aktuellen Rechtslage ihre Gültigkeit. Die Gemeindebürger werden aber meist auch per „Aufhebung der betreffenden Verordnung“ über die aktuelle Situation informiert. Weitere Informationen erhalten Sie u. a. im „Abfallratgeber Bayern“ unter www.abfallratgeber.bayern.de (Suchbegriff: „Erläuterungen PflAbfV“). 21

22 Publizr Home


You need flash player to view this online publication