Stadt Freyung auf der Suche Anlässlich des siebzigjährigen Jubiläums der Stadterhebung Freyung im Dezember 2023, ist die Stadtverwaltung auf der Suche nach historischen Bildern Freyungs, welche mit Beginn der 50-iger Jahre aufgenommen worden sind. Uns interessieren vor allem Aufnahmen, anhand welcher die Entwicklung Freyungs in den vergangenen 70 Jahren nachvollzogen werden kann ( z.B. markante Gebäude, Plätze, Feste und Veranstaltungen usw.) Geeignete Aufnahmen sollen dann im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten verwendet werden; zudem ist auch ein hochwertiger Bildband geplant. Wir bitten Sie also liebe Leser, Ihre Fotoalben aus diesen Jahren zu durchforsten. Für den Fall, dass sie fündig werden, bringen Sie die Fotos gerne in der Touristinformation Freyung vorbei. Die Fotos werden dann eingescannt und können gleich wieder mit nach Hause genommen werden. Wir bitten Sie herzlichst um Ihre Unterstützung! Informationen unter: Touristinformation/Kurverwaltung Freyung Infostelle: Stadtplatz 10 (Eingang Stadtplatzcenter) Postanschrift: Rathausplatz 1 94078 Freyung Telefon +49 8551 588-150 www.freyung.de Hinterbliebene: 950 Euro Nebenverdienst anrechnungsfrei Witwen und Witwer können auch zusätzlich zur Hinterbliebenenrente Geld verdienen. Oberhalb eines Freibetrags gibt es aber Abzüge. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden jedoch auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Entscheidend ist hierbei der Nettobetrag. Ermittelt wird er aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge. Bis zu einem festgelegten Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente unberührt. Übersteigen die Nettoeinkünfte jedoch den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 950,93 Euro im Westen und 937,73 Euro im Osten Deutschlands. Hinzuverdienstgrenze 2023 Viele Rentner müssen oder wollen ihre Rente mit einem Nebenjob aufstocken. Das ist auch ohne Einschränkungen erlaubt. Allerdings galt für einige Rentner bislang eine Hinzuverdienstgrenze, die sie beachten mussten. Das hat sich teilweise geändert. So können seit dem 1. Januar 2023 Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung zu befürchten. Das ging aus einem Beschluss des Bundeskabinetts aus dem Jahr 2022 hervor. Auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen sich 2023 über ausgedehnte Hinzuverdienstmöglichkeiten freuen. 22
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