Aktuelle Infos zu „Beseitigung von pflanzlichen Abfällen“ (Gartenabfälle) Mit Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung vom 20.12.2016 wurde auch die Bayerische Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV) von 1984 geändert. Die längst überfällige Anpassung dieser „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ an neue Gesetzesregelungen wurde damit vollzogen. Seit 01.01.2017 ist demnach das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr erlaubt. Dies gilt nicht nur für den Innerortsbereich***, sondern generell auch für jeglichen Außenbereich. Besondere Regelungen gibt es laut der PflAbfV nur für die „Landund Forstwirtschaft“, den „Erwerbsgartenbau“ und für „Sonstige Gärten“. Eine „Notwendigkeit“ der Beseitigung durch Verbrennen muss dann jeweils gegeben sein (z. B. Schädlingsbefall / Pflanzenkrankheiten). Die Bestätigung durch die Fachbehörde (Forstamt für Wald, Untere Naturschutzbehörde für schützenswerte Bereiche, Kreisgartenfachberater für Gärten) ist dann im Einzelfall erforderlich und bei Bedarf der zuständigen Abfallbehörde vorzulegen. Das Wohl der Allgemeinheit darf auch bei dieser Art der Entsorgung nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Schutzvor-schriften sind daher zu beachten. Auskünfte hierüber erteilt Ihnen die Abfallbehörde beim Landratsamt Freyung-Grafenau (Sachgebiet 40, Tel. 08551/57-251 oder 57-240 Die „ordnungsgemäße und schadlose Verwertung“ der pflanzlichen Abfälle wird nun noch mehr im Vordergrund stehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die unser öffentlich-rechtlicher Abfallentsorgungsverband anbietet (ZAW Donau-Wald / Infos unter www.awg.de , z. B. Suchbegriff „Grüngut“ eingeben). Auch Eigenkompostierung, Häckseln, Mulchen oder Verrotten des pflanzlichen Materials an Ort und Stelle sind zeitgemäße Verwertungen. Ein widerrechtliches Vorgehen kann erhebliche Bußgelder zur Folge haben. So ist im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ (für Bayern) bei einem Verstoß gegen die oben genannte PflAbfV eine Geldbuße bis zu 1600 Euro vorgesehen. 20
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