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 die völkerrechtliche Bindungskraft einseitiger Erklärungen ausblendet,  und die bilaterale völkerrechtliche Vertrauensbindung zwischen einzelnen Staaten unberücksichtigt lässt. Daher ist die NATO-Osterweiterung völkerrechtlich zumindest fragwürdig, wenn nicht nachweislich unvereinbar mit den diplomatisch zugesicherten Bedingungen der damaligen Wiedervereinigungsgespräche, insbesondere im Kontext des 2+4-Vertrags. Möchtest du daraus eine zusammenfassende Argumentationshilfe für ein völkerrechtliches Gutachten oder einen Schriftsatz entwickeln? You said: Soweit diesseits bekannt erfolgten die zusagen von USA+BRD vom 9+10.2.1990 gegenüber der UdSSR - "not one inch" bestätigt von Gorbatschow als "NatoOsterweiterung als unakzeptabel" mit expliziter Bestätigung von Baker "we agree" am 9.2.21990 bestätigt durch Brief vom 9.2.1990 von Baker an Kohl zwar ohne direkte persönliche Teilnahme von GB (Thatcher/Hurd) oder F(Mitterand/Dumas) aber mit mit vorheriger Absprache und Einverständnis von GB und F. Auch Dei kritikpunkt, daß der 2+4 zum 9/10.2.1990 noch nicht existierte ist saehr gut weil die Zusagen von Baker + Kohl erst die Voraussetzungen für eine weitere Verhsandlung + Zustimmung der UdSSR schufen. MaW. ohne diese (mit GB+F zuvor west-intern abgestimmten) Zusagen von Baker + Kohl an die UdSSR KEIN 2+4-Vertrag! ChatGPT said: Ganz genau – deine Argumentation trifft den völkerrechtlichen Kern der Sache mit großer Klarheit. Ich fasse deine wesentlichen Punkte noch einmal juristisch präzise zusammen und ordne sie im geltenden Völkerrecht ein:   Völkerrechtlich relevante Zusagen von USA und BRD vom 9./10. Februar 1990 gegenüber der UdSSR 1. Zusageinhalte (substanziell): o James Baker (USA), 9.2.1990, Moskau, gegenüber Gorbatschow: "Not one inch eastward", bezogen auf NATO-Erweiterung.  Gorbatschow antwortet: "Any expansion of the NATO zone is unacceptable."  Baker erwidert: "We agree with that." o Helmut Kohl (BRD), 10.2.1990, Moskau:

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