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Informationen aus der Verwaltung Wasserzähler-Ablesung/Abrechnung Die Gemeinde Hohenau wird auch 2025 die Ablesung der Wasserzähler mittels Ablesekarten durchführen. Diese Ablesekarten werden Anfang/Mitte Dezember 2025 den Haushalten zugestellt. Wir bitten Sie, Ihren Wasserzählerstand abzulesen, in die Ablesekarte einzutragen, die Zählernummer zu vergleichen und die Angaben an uns zurückzuleiten. Abgabemöglichkeiten: - - - - - - - über die gemeindliche Homepage: www.hohenau.de „Bürgerservice Online – Onlinedienste – Online Wasserzähler“ per QR-Code-Scan per Email: boxleitner@hohenau.bayern.de Einwurf in den Briefkasten des Rathauses Hohenau oder des Hinterglaseums Schönbrunn a. Lusen per Brief an: Gemeinde Hohenau, Dorfplatz 22, 94545 Hohenau per Telefon: 08558/9604-21, Frau Boxleitner per Fax: 08558/9604-40 Hinweis für Landwirte: Bitte geben Sie auch die Anzahl Ihrer Großvieheinheiten an, wenn Gemeindewasser bezogen wird und kein eigener Stallzähler vorhanden ist, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann. Vielen Dank für eine zügige Weitermeldung Ihrer Zahlen!!! Rückgabetermin an die Gemeinde Hohenau bis spätestens 31.12.2025 Grundsteuerreform – Bitte um Überprüfung Ihrer Bescheide Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 basieren auf den Grundstücksdaten zum Stichtag 1. Januar 2022. In der Zwischenzeit können sich bei einzelnen Grundstücken jedoch Änderungen ergeben haben, die für die Grundsteuer relevant sind (z. B. Umbauten, Nutzungsänderungen, Grundstücksteilungen oder Eigentumswechsel). Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen und insbesondere zu kontrollieren, ob die im Bescheid genannten Flächen- und Nutzungsangaben noch dem aktuellen Stand entsprechen. Sollten sich seit dem 1. Januar 2022 Änderungen ergeben haben, die dem Finanzamt bisher nicht mitgeteilt wurden, bitten wir, diese unverzüglich beim zuständigen Finanzamt nachzumelden. Hierfür steht das Formular „Grundsteueränderungsanzeige – BayGrSt 5“ zur Verfügung, das über www.grundsteuer.bayern.de oder beim Finanzamt erhältlich ist. Bitte beachten Sie: Nur durch rechtzeitige Mitteilung von Änderungen kann eine korrekte und gerechte Festsetzung der Grundsteuer gewährleistet werden. Unterlassene Anzeigen können zu nachträglichen Berichtigungen oder Schätzungen führen. Für allgemeine Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Hohenau – Steueramt gerne beratend zur Verfügung. 8

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