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Hinweis zu PV-Anlagen Solche Anlagen können verfahrensfrei (d. h. ohne Baugenehmigung) errichtet werden, wenn sie auf bestehenden Gebäuden, auf Dächern oder an Außenwänden installiert werden. Gebäudeunabhängige Anlagen (z. B. aufgeständerte Module auf einer Wiese oder am Gartenzaun) sind nur verfahrensfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • Maximale Höhe: 3 Meter (Gemessen vom Boden bis zur obersten Kante der Solarmodule) • Maximale Gesamtlänge: 9 Meter (Damit ist die gesamte Breite der Anlage von einem Ende bis zum anderen gemeint. Sind mehrere Anlagen an denselben Einspeisepunkt angeschlossen, egal ob nebeneinander, hintereinander oder seitlich versetzt, darf die Summe aller Anlagen 9 Meter nicht überschreiten) Sofern die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist für bereits erstellte oder geplante Anlagen ein Bauantrag erforderlich. Bei Fragen hilft Ihnen das Bauamt Hohenau (08558 9604 33) oder das Landratsamt Freyung-Grafenau gerne weiter. Rentenansprüche prüfen Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wird immer öfter übersehen und damit viel Geld verschenkt. Vor allem Frauen gehen davon aus, dass die Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist, weil die Anrechnungszeit für die Kindererziehung nicht miteinbezogen wurde. Sie können eine Rentenauskunft/Versicherungsverlauf usw. anfordern. Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter Tel.: 0800 1000 4800 12

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