Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 19.09.2024 1. Der Rücktritt des Gemeinderatsmitglieds Johann Küblböck wurde durch Beschluss festgestellt. Bürgermeister Josef Gais bedankte sich bei ihm für die geleistete Arbeit, überreichte ein kleines Präsent und wünschte ihm alles Gute. Diesem Dank und den guten Wünschen schlossen sich auch die einzelnen Fraktionssprecher an. 2. Bürgermeister Josef Gais vereidigte das nachrückende Gemeinderatsmitglied Alois Haydn, bedankte sich bei ihm für die Annahme dieses Ehrenamtes und gratulierte sehr herzlich. Diesem Dank und der Gratulation schlossen sich auch die einzelnen Fraktionssprecher an. Alois Haydn ist Mitglied im Bau- und Umweltausschuss und jeweils 1. Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss. Stellvertretender Fraktionssprecher der SPD/FWG ist künftig Hans-Jürgen Pauli. 3. Die Einrichtung einer Kindergruppe bzw. die Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchl wurde durch Beschluss bestätigt. 4. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Hohenau wurde zum 01.01.2025 neu erlassen. Ab diesem Zeitpunkt sind auch im Waldfriedhof Hohenau Urnenerdgräber zugelassen. Wegen der Änderung der Gebühren wurde zum 01.01.2025 eine 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung erlassen. Die neuen Gebühren sind unter www.hohenau.de (Die Gemeinde/Satzungen) einsehbar. 5. Die Standesamtsumlage der Stadt Freyung wird ab dem 01.01.2025 von 15 auf 25 % erhöht. Der 3. Änderung zur Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes zwischen der Stadt Freyung und der Gemeinde Hohenau wurde zugestimmt. 6. Der Erweiterung des Gewerbegebietes Hohenau bzw. der Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes östlich der bestehenden Kreisstraße wurde mehrheitlich zugestimmt. 7. Derzeit werden im Rahmen des Bundesprogramms – Weiße Flecken – mit Unterstützung durch das Land Bayern 60 Anwesen (Höfe und Weiler) mit Glasfaseranschlüssen versorgt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde Hohenau wird voraussichtlich bei ca. 260.000 € liegen. Für die Gigabitförderung des Bundes (weiterer großflächiger Glasfaserausbau) wurde ein Förderantrag gestellt. Sitzung vom 31.10.2024 1. Aufgrund der Grundsteuerreform wurde eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen. Demnach betragen ab dem 01.01.2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A 220 v. H. (bisher: 345 v. H.) und für die Grundsteuer B ebenfalls 220 v. H. (bisher: 345 v. H.). Die zu zahlende Grundsteuer kann man wie folgt ermitteln: Grundsteuermessbetrag (ist aus dem Bescheid vom Finanzamt zu entnehmen) multipliziert mit dem Hebesatz (Beispiel: Grundsteuermessbetrag 80 € x Hebesatz 2,20 ergibt 176 € Grundsteuer im Jahr). Hinweis: Ist die neue Grundsteuer um ein Vielfaches höher als bisher, sollte man die Gründe noch mal genau hinterfragen (Grundstücksflächenmehrung, Wohnflächenmehrung, Nutzflächenmehrung, etc.). Findet man keine plausible Erklärung, wurde evtl. ein Fehler bei der Grundsteuererklärung gemacht und es muss eine Berichtigung beim Finanzamt eingereicht werden!!! 2. Die Beiträge und Gebühren wurden für die Bereiche Wasser und Abwasser neu kalkuliert und durch entsprechende Änderungssatzungen festgesetzt. Es gelten somit ab dem 01.01.2025 folgende Beiträge und Gebühren: Wasser: Beiträge pro qm Grundstücksfläche: 1,27 € bisher 2,18 € neu Beiträge pro qm Geschossfläche: 6,53 € bisher Verbrauchsgebühr pro cbm: 1,17 € bisher Abwasser: 11,34 € neu 0,94 € neu Beiträge pro qm Grundstücksfläche: 0,45 € bisher 1,69 € neu Beiträge pro qm Geschossfläche: 7,77 € bisher Verbrauchsgebühr pro cbm: 3,22 € bisher 16,58 € neu 3,68 € neu Niederschlagswassergebühr pro qm: 0,17 € bisher 0,28 € neu 3. In Kapfham und in Schönbrunn a.Lusen wird jeweils ein neues Buswartehäuschen aufgestellt. Die Kosten wurden einstimmig als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt. 4. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Einzelhandel Hohenau“ wurde mehrheitlich der entsprechende Aufstellungsbeschluss und für die Flächennutzungsplanänderung mehrheitlich der entsprechende Änderungsbeschluss gefasst. 5. Für den Bebauungsplan „Kirchl-Birket“ wurden bezüglich Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung 6
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