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6 Rathaus und Bauhof bleiben geschlossen Das Rathaus und der Bauhof bleiben vom 24.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Ab dem 10.01.2022 stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung. Das Tourismusbüro ist am 27., 29. und 30.12.2021 sowie 03. und 05.01.2022, jeweils von 09.00 bis 11.00 Uhr für Urlaubsgäste und Vermieter geöffnet. Meldepflicht Geflügelhaltung Zurzeit gehen vermehrt Hinweise im Rathaus ein, dass private Halter von Geflügel ihrer Meldepflicht beim Landratsamt Freyung-Grafenau nicht nachkommen. Das Halten von Geflügel erfährt im Zuge der CoronaPandemie große Beliebtheit, ist allerdings mit einigen Pflichten verbunden. Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angegeben hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Dies erfolgt bei uns im Landkreis FreyungGrafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wir bitten dies dringend zu befolgen. Wasserzähler-Ablesung/Abrechnung Die Gemeinde Hohenau wird auch 2021 die Ablesung der Wasserzähler mittels Ablesekarten durchführen. Diese Ablesekarten werden Anfang Dezember 2021 den Haushalten zugestellt. Wir bitten Sie, Ihren Wasserzählerstand abzulesen, in die Ablesekarte einzutragen, die Zählernummer zu vergleichen und die Angaben an uns zurückzuleiten. Abgabemöglichkeiten: - Einwurf in den Briefkasten des Rathauses Hohenau oder des Hinterglaseums Schönbrunn a. Lusen - per Brief an: Gemeinde Hohenau, Dorfplatz 22, 94545 Hohenau - per Telefon: 08558/9604-21, Frau Boxleitner - per Fax: 08558/9604-40 - per Email: boxleitner@hohenau.bayern.de - über die gemeindliche Homepage: www.hohenau.de „Bürgerservice – Wasserzähler“ Hinweis für Landwirte: Bitte geben Sie auch die Anzahl Ihrer Großvieheinheiten an, wenn Gemeindewasser bezogen wird und kein eigener Stallzähler vorhanden ist, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann. Vielen Dank für eine zügige Weitermeldung Ihrer Zahlen!!! Rückgabetermin an die Gemeinde Hohenau bis spätestens 31.12.2021

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