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Informationen aus der Verwaltung Schwimmbad- und Poolbefüllung Die Gemeindeverwaltung erreichen derzeit wieder vermehrt Anfragen zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken (Swimmingpools). Daher wollen wir auf folgende Punkte hinweisen: • Die Befüllung der Pools hat grundsätzlich über den eigenen Hauswasseranschluss zu erfolgen • Eine Entnahme aus gemeindlichen Hydranten ist nicht gestattet. (Hinweis: eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden) • Beim verbrauchten Wasser aus Pools handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickern oder über einen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Das verbrauchte Poolwasser ist somit zwingend in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal abzuleiten. • Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abwassergebühr somit Abzugsmengen für Schwimmbad- und Poolbefüllungen nicht gewährt werden können. • Für das Poolwasser sind dementsprechend satzungsgemäß Wasser- und Kanalgebühren zu zahlen. • Die Ableitung in den Misch- oder Schmutzwasserkanal hat dosiert zu erfolgen. Die Gemeinde Hohenau bittet um Beachtung dieser Hinweise. BAUMKONTROLLE & BAUMPFLEGE Hermann LENTNER www.meinbaumpfl eger.de E-Mail: seil@meinbaumpfl eger.de 08558 9742140 • 0151 17876581 Baumpfl ege Baumkontrolle Baumkataster Bodenverbesserung 8 Baumgutachten Baumfällung Kranfällung Druckluftinjektion

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