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Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 29.02.2024 1. Herr Florian Graf aus Schönbrunn a.Lusen wurde als neu gewählter Kommandant der Feuerwehr Schönbrunn a.Lusen bestätigt. 2. Es wurde eine neue Erschließungsbeitragssatzung erlassen. Diese kommt zur Anwendung, wenn innerorts eine neue Straße gebaut bzw. erstmalig hergestellt wird. 3. Vom Gemeinderat Hohenau wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass die bisherigen Regelungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beibehalten werden. Bei unbebauten anschließbaren beitragspflichtigen Grundstücken wird der Geschossflächenbeitrag somit weiterhin erst mit der Bebauung oder gewerblichen Nutzung des Grundstücks erhoben. 4. Im Jahr 2024 beginnt der weitere Breitbandausbau (Weiße-Flecken-Programm bzw. Höfebonus) in der Gemeinde Hohenau. Insgesamt werden 61 Anwesen mit Glasfaser versorgt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde Hohenau wird aller Voraussicht nach bei 259.000 € liegen. Sitzung vom 27.03.2024 1. Die neue Leiterin des Nationalparks Bayerischer Wald, Frau Ursula Schuster, stellte sich und ihren beruflichen Werdegang vor. Sie referierte kurz über die Baumaßnahme beim Jugendwaldheim (Erneuerung des Speisesaals, Errichtung einer PV-Anlage) und stand anschließend für Fragen Rede und Antwort. 2. Der Haushaltsplan 2024 wurde beraten und verabschiedet. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen 6.945.800 €, die des Vermögenshaushalts 5.245.800 €. Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt. Der geplante Schuldenstand zum 31.12.2024 beträgt somit 6.061.865,52 €, was einer ProKopf-Verschuldung von 1.832,49 € entspricht. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden 6 4. Bürgermeister Josef Gais gibt bekannt, dass • der Mobilfunkmast der Deutschen Telekom in Hohenau modernisiert wird, • für die Europawahl am 09.06.2024 zwei allgemeine nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern (Grundsteuer A: 345 v.H.; Grundsteuer B: 345 v.H.; Gewerbesteuer: 345 v.H.) bleiben unverändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.157.000 € festgesetzt. Die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 398.000 €. Der Haushaltssatzung und dem Finanzplan wurde jeweils einstimmig zugestimmt. 3. Die Richtlinien für die Bildungsgutscheine der Gemeinde Hohenau wurden dahingehend geändert, dass die Antragstellung, der Nachweis über die Qualifikation der Lehrkraft und der Nachweis über den ordnungsgemäßen Unterrichtsbesuch mit Zahlungsnachweis jeweils bis zum 15.10. nach dem Förderjahr vorgelegt werden müssen. Es gibt somit nur noch einen Stichtag, der zwingend eingehalten werden muss. Für das Schuljahr 2023/2024 ist dies somit der 15.10.2024. Die Antragstellung und Übersendung der erforderlichen Nachweise ist dann auch über das Rathaus-Service-Portal der Gemeinde Hohenau (www.hohenau.de), Register „Bürgerservice ONLINE/ Bildungsgutschein Musikunterricht“ möglich. Sitzung vom 25.04.2024 1. Der Geschäftsführer des Naturparks Bayerischer Wald, Herr Hartwig Löfflmann, hat das Projekt „Der geplante Sternenpark im Bayerischen Wald“ vorgestellt und erläutert. 2. Die Stellungnahme des Landratsamtes Freyung-Grafenau, Kommunalaufsicht, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde dem Gemeinderat Hohenau zur Kenntnis gegeben. 3. Die Bestellmenge für das Fernwasser bei der Wasserversorgung Bayerischer Wald wird ab dem 01.12.2024 von bisher 15.000 cbm auf 10.500 cbm herabgesetzt.

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