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Umsetzung des Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung soll die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen: Erste Stufe: Ab Juli 2024 soll zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 soll der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt werden. Die Überweisung soll zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe erfolgen. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was ihnen zusteht. Es befindet sich aktuell noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Minijob wirkt sich aus Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 dürfen Minijobber statt vorher 520 Euro nun 538 Euro monatlich verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von 19,37 Euro. Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch kann sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten bzw. begründet werden. Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden. 12 Stadtradeln vom 08. bis 28.06.2024 Die Fahrradkampagne Stadtradeln startet in die dritte Runde. Melden Sie sich kostenlos auf der Aktionsseite an unter www.stadtradeln.de/landkreis-freyung-grafenau - und setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für ein klimafreundliches FRG! Bei der Aktion geht es darum, in 21 Tagen möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad statt dem Auto zurückzulegen. Dabei zählt jeder Kilometer, sei es der Weg zum Bäcker, zur Arbeit oder die Ausflugstour mit Familie und Freunden. Zusammen mit mehreren Teilnehmern sammelt man dabei für jeden gefahrenen Kilometer Punkte für sein Team. Ebenso kann man als Einzelperson mitmachen und im offenen Landkreis-Team mitradeln. Teilnehmen können alle, die im Landkreis wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen. Es steht nicht der sportliche Wettbewerb im Vordergrund, sondern der Spaß an der gemeinsamen Bewegung. Alle Informationen zur Anmeldung und Kilometererfassung sind auf der Aktionsseite zusammengefasst. Neben den bundesweiten Preisen des Klima-Bündnis prämiert der Landkreis die fleißigsten Teams mit Wertgutscheinen. Bei Fragen zum STADTRADELN im Landkreis FRG wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin im Landratsamt Eva Osterer (Telefon: 08551 573204, E-Mail: eva.osterer@landkreis-frg.de).

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