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Informationen aus der Verwaltung Achtung Poolbesitzer Sie wollen in nächster Zeit ihren Pool auffüllen? Um den einwandfreien Betrieb der gemeindlichen Wasserversorgung sicherstellen zu können, ist aus hygienischen Gründen eine Befüllung von Pools nur über die reguläre Trinkwasserversorgung der Gemeinde zulässig. Ein anderer Wasserbezug aus dem gemeindlichen Leitungsnetz, wie z.B. aus einem Hydranten oder aus anderen Quellen, aus Brunnen oder sogar Bachläufen ist nicht gestattet. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis. GmbH BAUANTRAG/PLAN? WIR KÜMMERN UNS DARUM ✔ Ein- und Zweifamilienhäuser ✔ Garagen ✔ Dachgaupen ✔ Schuppen ✔ Gewerbliche Bauten ✔ Land- und forstwirtschaftliche Bauten ✔ Nutzungsänderungen ✔ Um- und Anbauten ✔ Digitalisierung von Bestandsplänen ✔ Aufmessen von Bestandsgebäuden lukas@zimmerei-koeck.de, Mobil 0171/805 19 66 www.zimmerei-koeck.de 10

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