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Einführung des Digitalen Bauantrages Änderung des Einreichungsverfahrens im Landkreis Freyung-Grafenau Wie von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Freyung-Grafenau bei einer Informationsveranstaltung am 31.01.2023 mitgeteilt wurde, startet ab März 2023 der Digitale Bauantrag. Der genau Umstellungsstichtag sei noch nicht abschließend bekannt, werde aber zu gegebener Zeit umgehend mitgeteilt und durch entsprechende Presseberichte publik gemacht. Danach können Bauanträge bequem und einfach online gestellt werden. Die technische Umsetzung des digitalen Bauantrags erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, helfen den Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen, dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der Digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer Software-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Sollte die Einreichung des Bauantrages wie bisher weiter in Schriftform gewünscht werden, ist dies nach wie vor noch möglich. Hierzu ist jedoch nur noch eine schriftliche Ausfertigung der üblichen Bauantragsunterlagen erforderlich. Um Zeitverluste im Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, wird empfohlen, die Antragsunterlagen direkt beim Landratsamt Freyung-Grafenau abzugeben. Bei Vorlage der Antragsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Hohenau, werden diese auf Wunsch auch mit der wöchentlichen Dienstpost an das Landratsamt Freyung-Grafenau weitergeleitet. Weitere Auskünfte können gerne im Bauamt der Gemeinde Hohenau zu den üblichen Dienstzeiten unter 08558/960433 oder 08558/960412 eingeholt werden. 14

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