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12 Der Grundrentenzuschlag Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig einen Grundrentenzuschlag erhalten. Darauf hat sich der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Er wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich muss das Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet. Aktuell geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland vom Grundrentenzuschlag profitieren werden. Der Zuschlag wird sich nach den Schätzungen voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 Euro monatlich belaufen. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. Auch Rentenbeziehende, die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt. Da rund 26 Millionen Konten geprüft werden müssen, wird es voraussichtlich bis Ende 2022 dauern, bis alle Berechtigten ermittelt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um alles und zahlt jedem, dem ein Grundrentenzuschlag zusteht, diesen auch schnellstmöglich aus. Achtung, Trickbetrug: Fragebögen zur Grundrente sind Fälschungen Seit dem Jahresbeginn gibt es die Grundrente. Ausgezahlt wird sie noch nicht. Betrüger nutzen diese zeitliche Lücke offenbar gezielt aus. Vorsicht, Falle: Betrüger versuchen derzeit gezielt an persönliche Daten von Rentenversicherten zu kommen. Viele Rentnerinnen oder Rentner bekommen derzeit einen Brief, in dem es angeblich um die neu eingeführte Grundrente geht. Sie verschicken gezielt gefälschte Fragebögen zur Grundrente. Darin werden Rentnerinnen und Rentner aufgefordert, persönliche und sensible Angaben zu machen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Zum Beispiel sollen die Kontodaten preisgegeben werden. Man sollte wissen: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Ob jemand einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zur Rente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen. Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Schul-Absolventen, die einen Ausbildungsplatz suchen und noch keinen gefunden haben, sollten dies bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden. Dadurch werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und es entstehen keine Nachteile bei der späteren Rente. Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die Zeit mindesten einen Kalendermonat andauert.

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